Eine falsche Buchung kann den Tatbestand der Falschberurkundung erfüllen.
Dies kann auch lediglich durch die Erfassung der korrekten Buchung mit einem falschen Datum passieren. Oder durch das Weglassen von Eventualverbindlichkeiten im Anhang. Seien Sie sich dessen bei der Führung Ihrer Buchhaltung und bei der Erstellung des Abschlusses bewusst.
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